Hilfsmittel für Menschen mit Handicap

Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz ist «ein Mensch mit einer Behinderung eine Person, der es voraussichtlich dauernd körperlich, geistig oder psychisch erschwert oder verunmöglicht ist, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus-und weiterzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben (Art. 2)». Im Kontext eines Gesundheitsproblems wird eine Behinderung definiert als eine diagnostizierbare Erkrankung oder Störung. Auch chronische oder psychische Erkrankungen, sowie Wahrnehmungs-bzw. Teilstörungen können zu Beeinträchtigungen führen. Eine medizinische Diagnose ist somit Voraussetzung für die Feststellung einer Behinderung. Beeinträchtigungen aufgrund einer sozialen oder ökonomischen Benachteiligung fallen nicht unter das Behindertengleichstellungsgesetz. Gemäss verschiedenen Quellen kann die Anzahl Menschen mit Behinderungen auf rund 1.7. Millionen in der Schweiz geschätzt werden. Davon gelten 27% als stark beeinträchtigt. Dies ist bei allen Personen der Fall, die in Heimen oder speziellen Institutionen leben (rund 2% der Wohnbevölkerung). Für diese Menschen hat Posso beispielweise Schnürsenkel mit Klettverschluss oder einen Gemüse-und Früchte Angebot.
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